Sämtliche auf dieser Seite genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
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Die erfolgsabhängige Vergütung
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Unsere Erfolgsbeteiligung bei der Überprüfung von Prämiensparverträgen:
Ohne Erfolg keine Vergütung. In diesem Fall bleibt unsere Dienstleistung für Sie ohne weitere Kosten.
Die Erfolgsbeteiligung ist nach dem in Ihrem Sparbuch oder den Sparkontoauszügen ausgewiesenen Ansparvolumen zum Zeitpunkt der Beendigung des Sparvertrags oder seiner Kündigung gestaffelt. Bereits vorab erhaltene Teilauszahlungen werden einbezogen.
Jeder Sparvertrag wird einzeln betrachtet und abgerechnet.
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Preis bei erfolgreicher Geltendmachung von Zinsansprüchen.
Unser Anteil an Ihrem Erfolg beruht auf zwei Komponenten, die aufzuaddieren sind: Die eine Komponente bezieht sich auf Ihr Sparvolumen (= feste Pauschale), die andere Komponente korrespondiert mit der mit Ihrem Institut ausgehandelten Zinserstattungssumme (= plus prozentuales Erfolgshonorar).
Wir garantieren Ihnen allerdings, dass die insgesamt von uns vom Erstattungsbetrag abgezogene Summe (inkl. MwSt.) 50 % Ihrer Zinserstattung nicht übersteigen wird.
Sparvolumen Erfolgsvergütung1),
bestehend aus zwei Komponenten
(inkl. MwSt.)Untergrenze Obergrenze Fester Bestandteil + Erfolgsabhängiger Bestandteil 0,00 EUR 23.999,99 EUR 250,00 EUR + 40 % 24.000,00 EUR 35.999,99 EUR 120,00 EUR + 30 % 36.000,00 EUR 47.999,99 EUR 120,00 EUR + 25 % 48.000,00 EUR 59.999,99 EUR 120,00 EUR + 18 % ab 60.000,00 EUR 0,00 EUR + 18 %
1)Die Erfolgsvergütung ist vom Auftraggeber nur zu zahlen, wenn ein Erfolg erzielt wird, indem das Bankhaus eine Erstattung vornimmt, einen Betrag gutschreibt oder einen Gutschriftsbetrag verrechnet. Ohne Erfolg ==> keine Vergütung.
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Die erfolgsunabhängige Festvergütung
Sie beläuft sich auf 4% des Sparvolumens Ihres Vertrags zum Zeitpunkt der Kündigung oder Beendigung. Wurden Ihnen bereits vorab Teile des Sparvolumens ausgezahlt, so zählen diese mit.
Wichtiger Hinweis:
Sowohl die erfolgsabhängige als auch die erfolgsunabhängige Vergütung beinhalten bereits die Kosten anfallender Anwalts- und Gerichtsgebühren, entstanden bis zum Zeitpunkt der Beendigung unserer Dienstleistung(en).