Viele Prämiensparverträge, insbesondere die der Sparkassen sowie Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken), enthalten rechtswidrige Zinsanpassungsklauseln. Korrespondierend damit wurden Zinsen falsch berechnet. Ihnen als Prämiensparer winken beträchtliche Zinsnachzahlungen. Wir machen diese Ansprüche bei Ihrem Bankhaus für Sie geltend. Sie haben die Wahl zwischen einer Festvergütung und einer erfolgsabhängigen Vergütung. Sofern Sie sich für die erfolgsabhängige Vergütung entscheiden, erhalten wir unseren Rechnungsbetrag als Bruchteil der Zinsnachzahlung Ihres Geldhauses. Können wir eine solche nicht erwirken, dann zahlen Sie nichts. Unsere Dienstleistung bleibt dann ohne Vergütung. Unter einer ebenso möglichen Festvergütung steht uns das mit Ihnen vereinbarte feste Honorar zu. Die durchgesetzten Zinsnachzahlungsanspruch vereinnahmen Sie dann in voller Höhe.
Bei uns können Sie für sich in aller Ruhe die Vertragsunterlagen erstellen, ohne sich sofort zu binden. Gehen Sie die einzelnen Schritte durch und füllen so das Formular aus. Anschließend können Sie uns die vollständig unterschriebenen Unterlagen zukommen lassen. Wir werden Ihren Antrag prüfen und im Regelfall annehmen. Der geschlossene Vertrag entfaltet sodann nach Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist seine Wirkung. Vertrauen Sie uns. Wir finden den richtigen Weg zu Ihren finanziellen Ansprüchen.
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